Leistungen und Fahrerlaubnisklassen
PKW
Klasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
BF17 Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
BF17 Berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder) der Klasse B in Verbindung mit einer Begleitperson. Diese muss min. 30 Jahre alt, mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein und darf max. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Anmeldung zum Führerschein mit 16 ½ Jahren möglich. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden. Vorteile und Begünstigungen bei der Kraftfahrzeugversicherung. Die zweijährige Probezeit beginnt mit bestandener praktischer Prüfung. Viele Versicherungen bieten Begünstigungen bei der Kraftfahrzeug Versicherung an, wenn der Erwerber am ADAC Fahrsicherheitstraining teilgenommen hat. Diesen bekommen Sie bei uns kostenlos zur bestandenen Führerscheinprüfung.
B197
Die Schlüsselzahl 197
Die Schlüsselzahl 197 steht für die neue Regelung in der Führerscheinreform. Seit April 2021 habt Ihr unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit die Führerscheinprüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen und im Anschluss seid Ihr trotzdem befähigt Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu führen. Früher wurde bei einem Pkw mit Automatikgetriebe in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen, mit der nur Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden durften. Mit dem Automatikführerschein B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt. Gesetzlich vorgeschrieben sind bei dieser Konstellation eine Mindestanzahl von 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu absolvieren. Im Anschluss erfolgt eine Überprüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer.
BE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt. Keine theoretische Prüfung. Es ist lediglich eine praktische Prüfung zu absolvieren.
B96
Bei der Schlüsselzahl 96 handelt es sich um eine Fahrerschulung ohne Prüfungen, welche den Erwerber befähigt Kraftfahrzeugkombinationen bis zu 4250 KG zu führen.B96 Kraftfahrzeugkombinationen (ausgenommen Krafträder), mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei BF17.
Krafträder
Klassen A
Die Fahrerlaubnisklasse A befähigt der Erwerber alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge zu führen. Das Mindestalter beträgt bei Direkteinstieg 24 Jahre. Das Mindestalter beträgt 20 Jahre, wenn der Erwerber mindestens zwei Jahre im Vorbesitz der Klasse A2 ist und eine praktische Aufstiegsprüfung ablegt.
A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Nach 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 ist es durch Ablegung einer praktischen Aufstiegsprüfung möglich mit 20 Jahren die Klasse A zu erwerben.
A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. Mindestalter 16 Jahre
B196
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Was darf man mit B196 fahren?
Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Ist B196 erweiterbar?
Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglichDarf man B196 im Ausland fahren?
Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.
AM
• Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
• Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
• Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa-Ausbildung
Mofa
Bei der Mofa Prüfbescheinigung handelt es sich um keinen Führerschein. Bereits mit 15 Jahren darfst du die Mofa Ausbildung absolvieren. Nach erfolgreicher Ausbildung darfst du mit deiner Prüfbescheinigung Mofas mit höchstens 50ccm Hubraum und einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h fahren. Du benötigst für die Mofa Prüfbescheinigung keinen Erste Hilfe Kurs und keinen Sehtest. Empfehlenswert wäre allerdings bereits jetzt einen Erste Hilfe Kurs und einen Sehtest zu absolvieren.
Theorie : 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten eine theoretische Prüfung beim
TÜV. Wichtig: Deine besuchten Unterrichte für die Mofa Ausbildung kannst du dir leider nicht auf weitere Fahrerlaubnisklassen anrechnen lassen.
Praxis: Mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten. Nur mit einer Bescheinigung über die praktische Ausbildung wirst du beim TÜV zur theoretischen Prüfung zugelassen.
Anhänger
BE Ausbildung:
Blyss Kofferanhänger 2700KG für die BE Ausbildung in Kombination mit dem Zugfahrzeug Golf 8 GTD
B96 Schulung:
Humbauer Anhänger 2000KG in Kombination mit dem Zugfahrzeug Golf 8 GTD Krafträder
A Ausbildung:
Harley Davidson VRSCDX Nightrod Special
Honda CB 750 Hornet
A2 Ausbildung:
Honda CB 500 Hornet
A1 Ausbildung:
Honda CB125R
Aprilia SR 125 GT ABS Automatik
AM Ausbildung:
Aprilia SR50
Mofa Ausbildung:
Aprilia SR50 gedrosselt
Fahrsimulatoren 360° simdrive Mit dem Pkw-Simulator DEGENER 360° simdrive können Fahrschüler erste Fahrversuche statt im Fahrzeug direkt in Ihrer Fahrschule absolvieren! Nehmen Sie besonders unsicheren Fahrschülern die Angst und gewöhnen Sie die unerfahrenen Kandidaten vorab in Ruhe einmal an das Cockpit, die Sitzposition und die Pedale eines Pkw. Im Schonraum. In Ihrer Fahrschule. Das System ist so konzipiert, dass Fahranfänger nach kurzer Einweisung praktisch selbständig – in 45-Minuten Abschnitten – an dem Gerät üben können: Computergesteuerte Anweisungen leiten die Übungen an, während das Verhalten des Schülers direkt vom System überwacht und kommentiert wird. Fehlerhafte Aktionen werden umgehend berichtigt. Das beruhigt den Fahrschüler und nimmt dem Fahrlehrer den Stress (und die Sorge ums Fahrzeug): Der Simulator wiederholt alles geduldig, bis die Übungen sitzen. Ganz entspannt können grundlegende Routinen für die Fahrzeugbedienung geübt werden. Das spart Zeit und Aufregung im Fahrschulwagen – und erspart allen unnötige Gefahren im Straßenverkehr.